Gruppe Grüne/UWG stellte am 23.09.2022 einen Antrag auf „Einführung einer CloppenburgCard für Familien, Senior*innen und Menschen mit Unterstützungsbedarf als Ersatz für den Familienpass

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt

die Gruppe Grüne/UWG den o. g. Beratungsgegenstand über den Ausschuss für

Kultur, Sport, Familie und Soziales und den VA in die Tagesordnung der Sitzung

des kommenden Rates aufzunehmen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt werden wir den folgenden Beschlussvorschlag

zur Abstimmung stellen:

  • „Der Rat der Stadt Cloppenburg beschließt die Einführung der CloppenburgCard (CCard) als sozialpolitisches Instrument für Familien, Senior*innen sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf.
  • Die Verwaltung wird beauftragt eine Richtlinie zur CCard unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse und dem anliegenden Entwurf (Anlage 1) zu erstellen.
  • In den Haushalt 2023 werden 100.000 Euro für die Leistungen der CloppenburgCard eingestellt.

Begründung:

Grundgesetz, Landesverfassung und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verpflichten Staat und Gesellschaft, die Menschen mit geringem Einkommen zu schützen und zu fördern. Den Kommunen kommt durch ihre Nähe zum Menschen ein besonderer Auftrag für die Gestaltung einer kommunalen Unterstützungspolitik zu.

Insbesondere Familien und Senior*innen sowie Personen die Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen beziehen belastet die derzeitige Krisensituation, die u. a. von Inflation, steigenden Lebenshaltungskosten und explodierenden Energiepreisen geprägt ist. Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen sich und werden immer deutlicher sichtbar.

Wir als Grüne/UWG Gruppe greifen die aktuell schwierige Lage für die Menschen auf und möchten diesen Gruppen Unterstützungsangebote zukommen lassen und den bisherigen Familienpass durch die CCard mit einem erweiterten Angebot ersetzen. Die erweiterten Leistungen sollen die Bedürfnisse der Bürger*innen widerspiegeln und allen

Generationen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, indem nicht nur Sportmöglichkeiten,

sondern auch Bildungsangebote und kulturelle Angebote gefördert werden.

Der Stadt Cloppenburg sind die Bedarfe für Förderungen, insbesondere von Familien, bereits in der Vergangenheit bewusst gewesen. Wir möchten mit der CCard einen einfachen Weg finden, diese Förderung zu erweitern und unbürokratisch umzusetzen.

Seit dem 1. Januar 1992 fördert und unterstützt die Stadt Cloppenburg kinderreiche Familien

sowie Alleinerziehende durch den Familienpass. Diese Leistung wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Wir wollen mit der CCard eine familienpolitische Leistung schaffen, die zielgenau die Familien

unterstützen, die Hilfe benötigen. Daher wollen wir Einkommensgrenzen für Familien festlegen, deren Berechnung sich an die Krippensatzung anlehnt. Aber nicht nur Familien mit kleinem Einkommen, auch die Rentner*innen und Menschen die Leistungen nach dem SGB empfangen, brauchen unsere Unterstützung.

Die Gruppe SPD/Die Linke hat am 27.01.2020 beantragt, die Menschen im Leistungsbezug nach §41 SGB XII ff (Grundsicherung) in den Familienpass mit aufzunehmen. Der Antrag hat damals keine Mehrheit gefunden, da dem Familienpass ein anderes Unterstützungskonzept zugrunde liegt.

Genau dieses Konzept möchten wir nun ändern und die aktuelle Lage betont die Dringlichkeit

dessen. Die letzten Zahlen aus dem Jahr 2019 zeigen, dass in Niedersachsen die Armutsgefährdungsquoten von Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr bei 15,4 % lag, bei Menschen im Alter von 80 Jahren und mehr sogar bei 17,5 %. Aktuelle Berichte aus unserer Region zeigen, dass die Zahl der Betroffenen mittlerweile höher sein werden. Insbesondere viele ältere Frauen erhalten nur eine geringe oder keine Rente.

Menschen die Leistungen nach dem SGB empfangen, beispielsweise Arbeitslosengeld (SGB III), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Pflegegeld nach dem SGB XII, sind in der aktuellen Situation ebenfalls schwer getroffen: Die Sätze des SGB können mit der Inflation kaum Schritt halten. Aufgrund finanzieller Engpässe müssen sie sich im Alltag zunehmend einschränken, anschaulich macht dies beispielsweise eine Entscheidung des Sozialgericht Oldenburg vom 17.01.2022.

Derzeit (Stand August 2022) sind 329 kostenlose Familienpässe und 11 kostenpflichtige Familienpässe im Umlauf. Für die aktuellen Leistungen stehen 83.000 Euro im Haushalt 2022

bereit, ohne Personalkosten (s. Übersicht über die freiwilligen Aufgaben gem. Ergebnishaushalt, Tabelle vom 26.02.2022).

Wir gehen davon aus, dass eine Summe von 100.000€ im Haushalt auskömmlich ist, da Familien mit einem höheren Einkommen bei Einführung der CCard aus der Förderung herausfallen werden.

Wir beantragen daher, diese Summe in den Haushalt 2023 einzustellen.  Um die CCard einzuführen, bedarf es einer Richtlinie, die ihre Empfänger und Leistungen definiert.

Wir bitten die Stadt Cloppenburg darum, solch eine Richtlinie zu entwickeln und dabei unseren Entwurf im Anhang und die Beratungen zu berücksichtigten. Besonderes Augenmerk bedürfen die zu definierenden Einkommensgrenzen. Wenn möglich, würden wir auch gerne einen Passus zum Inflationsausgleich aufnehmen wollen, um die CCard bestmöglich für die Zukunft aufzustellen.

Als Rat der Stadt Cloppenburg müssen wir uns dafür einsetzen, Familien, Senior*innen und

Menschen mit Unterstützungsbedarf den Zugang zum gesellschaftlichen Miterleben so einfach

wie möglich zu machen.

Die CCard bietet genau diese Möglichkeit.

Wir bitten um Unterstützung!