Sehr geehrter Herr Bürgermeister Varnhorn,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragen wir den o.g.
Beratungsgegenstand über den Verwaltungsausschuss in die Sitzung des kommenden Rates
aufzunehmen.
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, sich verbindlich der Gleichberechtigung zu verpflichten (z. B. in der Satzung der Stadt oder einem Leitbild) und die Gleichstellungsbeauftragte in der Umsetzung wichtiger Aufgaben, die aus der Studie „Struktureller Ausschluss von Frauen aus Führungspositionen in der Verwaltung? Eine Untersuchung möglicher Gegenmaßnahmen am Beispiel der Stadtverwaltung Cloppenburg“ abgeleitet wurden, zu unterstützen.
- Im Haushaltsplan der Stadt Cloppenburg wird die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten auf eine Vollzeitstelle angehoben oder eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet.
Begründung:
Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Mit dem
neuen Bundesgleichstellungsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des Bundes erreicht werden. Neben vielen anderen Zielen definiert das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II), dass bis zum Jahr 2025 für den öffentlichen Dienst die Ziellinie der “annähernden Parität” auf allen Führungsebenen (50%) erreicht werden soll.
Auskunft über die derzeitige Situation in der Stadtverwaltung gibt der Gleichstellungsplan der Stadt Cloppenburg (Daten vom 30.06.2019). Laut diesem liegt bei Führungspositionen bei der Stadt Cloppenburg ein Ungleichgewicht vor, da 61% aller Führungspositionen von Männern besetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Frauenanteil in Führungspositionen von 39% mit einer horizontalen Segregation zu erklären ist, d. h. eine ungleiche Verteilung der Geschlechter auf verschiedene Berufsfelder bzw. Fachgebiete. So sind beispielsweise im Fachbereich 3 Hoch- und Tiefbau und im Fachbereich 4 Bauen und Stadtplanung keine Frauen in den Sachgebietsleitungen vertreten, während Kindergärten ausschließlich weiblich geführt werden.
Neben der paritätischen Besetzung von Führungspositionen ist es auch ein Ziel von Gleichstellung, Geschlechtern die gleichen Chancen zu eröffnen auch in nicht stereotypisch weiblichen bzw. männlichen Berufen Fuß zu fassen und somit Führungspositionen erreichen zu können
Der Gleichstellungsplan stellt zwar viele Informationen zusammen und zeigt die Problematik in der Gleichstellungsarbeit auf, es fehlen allerdings konkrete Umsetzungsstrategien und Konsequenzen, wenn Vorgaben nicht eingehalten oder umgesetzt werden.
Dank der Bachelorarbeit „Struktureller Ausschluss von Frauen aus Führungspositionen in der
Verwaltung? Eine Untersuchung möglicher Gegenmaßnahmen am Beispiel der Stadtverwaltung Cloppenburg“ liegen uns nun Handlungsempfehlungen und deren Priorisierung vor. Erstellt wurde die Arbeit mit dazugehöriger Studie von den Studentinnen Constanze Connearn und Celina Besmer von der Technischen Universität Berlin, begleitet von Frau Prof. Dr. Knobloch (Uni Vechta), Frau Prof. Dr. Bastini (TU Berlin) und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Cloppenburg, Frau Keller.
Die Antragsstellenden fordern die Stadt Cloppenburg dazu auf, die Prioritätenliste der Studie
abzuarbeiten (siehe 3) und legen dabei auf folgende Punkte besonderen Wert:
Bisher hat sich die Stadtverwaltung nicht verbindlich zur Gleichberechtigung in der Stadtverwaltung verpflichtet. Dies gilt es zu ändern und den Willen der Stadt Cloppenburg und der Stadtverwaltung für Veränderungen deutlich zu machen. Eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Cloppenburg oder ein eigenes Leitbild wären Möglichkeiten, dies zu tun.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist auf Teilzeit ausgelegt. So ist es der Gleichstellungsbeauftragten nicht möglich, bei allen Bewerbungsgesprächen dabei zu sein und für die Einhaltung der Gesetzeslage zu sorgen. Weitere sinnvolle Maßnahmen zur Unterstützung der Gleichstellung in der Verwaltung können aufgrund von Zeitmangel häufig nicht angeboten werden, beispielsweise Nachmittagssprechstunden für Frauen oder spezielle Coachingpro gramme. Eine Teilzeitstelle kann dem vollen Betreuungsumfang dieser Stelle nicht gerecht werden. Diese vielfältigen Aufgaben sind nur durch eine Aufstockung im Stellenplan zu erreichen, entweder durch die Anhebung der Stundenzahl auf eine Vollzeitstelle oder die Einrichtung einer weiteren Teilzeitstelle.
Die vorgelegte Studie zeigt uns Wege und Handlungsempfehlungen auf, die Gleichstellung in der Stadtverwaltung zu verankern und das II. Führungspositionsgesetz sowie das Ziel der annähernden Parität bis 2025 zu erreichen.
Dem Rat der Stadt Cloppenburg sollte dies ein wichtiges Anliegen sein, um auch zukünftig
qualifizierte Mitarbeiter*innen für die Stadt Cloppenburg zu gewinnen.
Wir bitten um Unterstützung.