Gruppe Grüne/UWG stellt am 11.07.2022 Antrag für eine „Satzung über den Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung)“

Antrag gem. § 56 NKomVG„

Satzung über den Schutz von Grünbeständen
(Baumschutzsatzung)“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe Grüne/UWG den o.g. Beratungsgegenstand über den Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur und den VA in die Tagesordnung der nächsten erreichbaren Ratssitzung aufzunehmen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt werden wir den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:

„Der Rat der Stadt Cloppenburg beschließt eine Satzung über den Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) gemäß Anlage 1.

Begründung:

Im Jahr 1985 hatte die damalige Ratsfraktion der Grünen erstmalig beantragt, in Cloppenburg zum Schutz von Grünbeständen eine Baumschutzsatzung zu erlassen, ohne allerdings dafür im Rat die erforderliche Unterstützung zu finden. Heute, 37 Jahre später und angesichts dramatischer Klimaveränderungen, halten wir es weiterhin für umso dringlicher, unsere stadtökologischen und stadtgestalterischer Möglichkeiten zu nutzen – mit einer kommunalen Satzung. Die „Herausforderung Klimawandel“ verlangt u. E. Maßnahmen, die deutlich über die Pflichtaufgaben einer Stadt hinausgehen. Durch ihr großes Grünvolumen und ihre Schattenwirkung beeinflussen insbesondere die Stadtbäume wesentlich das innerstädtische Mikroklima; die Feinstaubminderung hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und auf die Lebensqualität der Bevölkerung. Stadtbäume spielen eine zentrale Rolle im Bereich des Arten- und Naturschutzes, nämlich als Lebensraumstätten. Sie tragen zu einer höheren Luftqualität bei (Filterung von Schadstoffen), regulieren die Temperatur und sorgen für kühlere Temperaturen im Sommer (Verbesserung des Mikroklimas), sie reduzieren Windgeschwindigkeiten (Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge des Klimawandels), mindern die Lärmbelastung und reduzieren den Regenwasserabfluss.

Bei einem täglichen Flächenverbrauch von über 60 ha in Deutschland und häufig unzureichenden Vorgaben zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und ihrem Gelingen, ist aktuell ein starkes Ungleichgewicht im Naturhaushalt erkennbar, das es zu steuern und zu einem nachhaltigen Prozess zu entwickeln gilt. In Ergänzung unseres Ratsbeschlusses vom 16.9.2019 „Versiegelung durch Kies- und Schottergärten eindämmen – Biodiversität erhöhen“ und gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) kann eine Baumschutzsatzung dazu beitragen, die Artenvielfalt zu erhöhen und den Artenschwund aufzuhalten. Um die Bäume zu schützen und deren positive Vorzüge langfristig zu erhalten, können Kommunen deshalb Baumschutzsatzungen erlassen. Unserem hier vorgelegten Entwurf liegen entsprechende Satzungen der Städte Mannheim und Buxtehude zugrunde, die sich wiederum auf eine GALK-Musterbaumschutzsatzung im Auftrag des Deutschen Städtetages beziehen. Wir verstehen diesen Vorschlag als Leitfaden für die weiteren Beratungen zwischen der Verwaltung und den Fraktionen/Gruppen der Stadt. Eine Baumschutzsatzung kann die öffentliche Meinung, die Wertschätzung und positive Widerspiegelung von Bäumen und Hecken in der Wahrnehmung der Bürger*innen untermauern. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren zwar viele Neuanpflanzungen vorgenommen, gleichwohl beobachten wir aber auch eine Dezimierung des Baumbestands durch die Folgen der Klimaveränderung, wie Erhöhung der Durchschnittstemperatur, langanhaltende Hitzeperioden im Sommer, längere Trockenphasen, zunehmende Starkregenereignisse, häufigere Stürme sowie Parasiten (z.B. Borkenkäfer) und Baumkrankheiten. Auch auf privaten Grundstücken leidet der Baumbestand unter den Folgen des Klimawandels, so dass Bäume vermehrt krank werden. Oder sie werden zu groß für einen kleinen Garten. Fällungen in privaten Gärten können daher nicht immer vermieden werden – allerdings sollten Ersatzpflanzungen erfolgen, damit der Baumbestand in der Stadt insgesamt nicht reduziert wird. Den rechtlichen Rahmen dafür stellt eine Baumschutzsatzung dar.

Wir wollen vermeiden, dass im Rahmen der Innenverdichtung Eigentümer*innen ihre Grundstücke mit oft altem und wertvollem Baumbestand zugunsten einer Bebauung komplett roden lassen. Eine Baumschutzsatzung könnte den Verlust der Bäume zwar nicht aufhalten, aber für Ersatzpflanzungen sorgen. Mit dem Erlass einer Baumschutzsatzung leisten wir einen Beitrag, einen gesunden, vitalen und verkehrssicheren Baumbestand auch für die Zukunft zu schützen und nachhaltig zu sichern.