Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe Grüne/UWG den o.g. Beratungsgegenstand über den Bau- und Verkehrsausschuss und den VA in die Tagesordnung der Ratssitzung am 19. 9. 2022 aufzunehmen.
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden wir den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Fahrradstraße für die Straße ‚Am Markt‘ zu prüfen und dem Fachausschuss die Ergebnisse zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll auch die Führung des Radverkehrs im Kreuzungsbereich Kleine Str./Fritz-Reuter-Str./Am Markt begutachtet werden.“
Begründung:
Die direkt am Markplatzgelände liegende Straße „Am Markt“ wird nach unseren Beobachtungen zunehmend von Kraftfahrzeugen genutzt, die diese als Abkürzungs- und Umgehungsstrecke nutzen. Dies führt insbesondere im Begegnungsverkehr zu einer Belastung, die insbesondere für den Fuß- und Radverkehr eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung darstellt.
Unproblematisch ist u.E. der Verkehr, der durch die (rückwärtige) Erschließung der zwischen Löninger Straße und Am Markt liegenden Wohn- und Geschäftshäuser entsteht. Problematisch stellt sich jedoch der lebhafte Durchgangsverkehr dar. Dabei nutzen Fahrzeuge, die von der Fritz-Reuter-Str. auf die Löninger Str. Richtung Innenstadt fahren wollen, diese Abkürzung, um die Ampelanlagen (Lö.Str./Fritz-R-Str. und Lö.Str./Eschstr.) zu umgehen. Auch in der entgegengesetzten Richtung finden diese Verkehre statt.
Die Straße „Am Markt“ wird darüber hinaus auch von vielen Fußgänger*innen und Radfahrenden als Alternativroute zur vielbefahrenen Löninger Straße genutzt. Häufig sind hier auch gehbehinderte Menschen mit Rollatoren und Elekromobilen unterwegs.
Wir sind der Ansicht, dass sich für diese Anliegerstraße die Einrichtung einer Fahrradstraße anbietet und bitten daher, die rechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen und dem Fachausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll auch die Führung des Radverkehrs im Kreuzungsbereich Kleine Str./Fritz-Reuter-Str./Am Markt bewertet werden. Nach derzeitiger Regelung dürfen Radler*innen jeweils nur nach rechts abbiegen, wenn sie aus der Kleinen Straße oder der Straße Am Markt kommen. In der Praxis wird dieser
Regelung aus nachvollziehbaren Gründen kaum gefolgt. Erforderlich wäre die Erlaubnis des Abbiegens jeweils in Richtung Löninger Straße, um die Ampelquerung nutzen zu können.
Wir bitten um Unterstützung