NWZ vom 06.07.2018: UWG/FDP will Finanzierung des Straßenbaus prüfen – 12.07.2018

„Aktuelles System birgt hohes Konfliktpotenzial“ – Anfrage an Verwaltung

Die Instandhaltung der kommunalen Straßen und Verkehrswege ist Angelegenheit der Straßenbaulastträger und somit regelmäßig der Städte und Gemeinden. Die Kosten hierfür sind deshalb auch grundsätzlich aus deren Etat zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde die Kosten allerdings anteilig auf die Anlieger umlegen, allgemein als Straßenausbaubeiträge bekannt.


Den Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen stehen allerdings auch erhebliche Ausgaben für die Beitragserhebung gegenüber: Diese entstehen vor allem durch Personal- und Sachkosten für die gesamte Beitragssachbearbeitung. Hierzu gehören z.B. die Aufwandsermittlung, das Erstellen und Versenden von Informationsschreiben oder Heranziehungsbescheiden.


Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden.
„Viele Kommunen werden dieses Mittel sicherlich nicht wählen, da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden“, glaubt der Vorsitzende des Sozialausschusses und Gruppen-Vize Yilmaz Mutlu. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie schon mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.


„Das aktuelle System für die Erneuerung der Stadt- und Gemeindestraßen birgt hohes Konfliktpotential und führt bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Ärger und Widerständen, meinen sowohl FDP Ratsherr Bernd Pauly als auch Ralph Meyer, Ratsherr der Unabhängigen. Landesweit über 50 Bürgerinitiativen gegen die sog. „Strabs“ sprechen für sich. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen und Städte, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen haben bereits ihre Satzung abgeschafft. 

Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer, oft in einer existenz-bedrohenden Höhe. Die täglichen Nutzer der Straßen werden allerdings nicht herangezogen. Dies führt zu teilweise grotesken
Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 20.000 Euro, 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar noch mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist, die kommunalen Straßen laufend zu unterhalten.

„Daher wollen wir uns einmal die belastbaren Daten und Fakten anschauen und dann überlegen, ob und wie man mit diesem Thema in Zukunft umgehen kann, erklärt Ratsfrau Doris Hellmann von den Unabhängigen.