Bericht aus der MT – 18.12.2012

Erzieherinnen erhalten nicht mehr Verfügungszeit.

Stadtrat lehnt Antrag der UWG ab, stimmt aber für „staatlich anerkannte Erzieherinnen“ als Zweitkraft.

Die Verfügungszeiten für die Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten werden nicht erhöht. Ein entsprechender Antrag der UWG wurde gestern im Stadtrat abgelehnt. Dafür wird der Standard bei den pädagogischen Zweitkräften erhöht. Hier sollen künftig nur “ staatlich anerkannte Erzieherinnen“ eingestellt werden. Das beschloss der Rat mit 19:17 Stimmen.

Fast eine Stunde lang diskutierte der Rat dieses Thema. Jutta Klaus (UWG) sprach von einer Ungleichstellung der Erzieherinnen in kommunalen und katholischen Kindergärten. Bei Halbtagsgruppen beträgt die Verfügungszeit in städtischen Kindergärten 7,5 Stunden in den katholischen 10 Stunden, und bei Ganztagsgruppen steht das Verhältnis 12 zu 15. ( 12 zu 20 ist richtig. Anmerkung Jutta Klaus). “ Dieser Unterschied geht zu Lasten der Kinder. Das wollen wir nicht länger hinnehmen“, sagte Jutta Klaus.

Die CDU beruft sich auf das Land, das sagt, dass 7,5 Stunden Verfügungszeit ausreichen. Um keine „Insellösung“ zu schaffen, solle über die Verfügungszeit im Arbeitskreis Kindergärten des Bischöflich Münsterschen Offizialats gesprochen werden, schlug Christa Preuth – Stuke vor. Auch ihr Fraktionskollege Hermann Schröer meinte, man sei gut beraten, eine einheitliche Lösung zu finden. 

Michael Jäger erinnerte daran, dass die Verfügungszeit 2005 vom Bürgermeister zurückgestuft worden sei. Schon damals habe er das als “ schweren Eingriff in die Arbeit der Erzieherinnen“ bezeichnet.

Die Kosten für die Heraufstufung der Verfügungszeiten wurden von Hermann Schröer auf 150.000€ beziffert. “ Das ist gut angelegte GEld für die Erziehung unserer Kinder“, sagte Dr. Hermann Bergmann (SPD). Das meinte auch Constanze Korfhage (UWG). Ihr gehe der Gehorsam gegenüber dem Land zu weit. “ Wir sollten uns lieber um das Beste für unsere Kinder kümmern.“

Eine Abstimmung über den UWG – Antrag gb es dann aber nicht, weil der Rat mit 20:16 für einen weitergehenden Antrag der CDU votierte, wonach die Erhöhung der Verfügungszeiten mit dem Arbeitskreis des BMO abgestimmt wird.