„Unsere Kindergärten sind benachteiligt“
In einem Antrag forderte die UWG jetzt eine Anpassung in diesen beiden Bereichen. Was die Verfügungszeit angeht, ging der Antrag der UWG am Donnerstag im Fachausschuss mit 7:6 Stimmen durch, beim Thema pädagogische Zweitkraft wurde der Antrag mit 6:7 abgelehnt.
In der Diskussion wies Gabriele Heckmann (CDU) darauf hin, dass die 7,5 Stunden Verfügungszeit Standard in Niedersachsen seien. „Das Land hat sich schon etwas dabei gedacht“, sagte sie. Die kirchlichen Kindergärten
hätten die Verfügungszeit auch schon von zwölf auf zehn Stunden reduziert. Sie verwies darauf, dass mehr Verfügungszeit mehr Personal und damit mehr Kosten bedeuten würde, was wiederum die Elternbeiträge erhöhen würde.
Dem hielt Jutta Klaus entgegen, dass bei gleichen Elternbeiträgen, wie sie in Cloppenburg für alle Kindergärten erhoben werden, auch gleiche Standards vorgehalten werden müssten. „Sonst läuft uns das gute Personen davon und unsere Einrichtungen bekommen eine schlechtere Qualität.“